Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Cyfire Consulting UG

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese AGB gelten für alle Beratungsleistungen der Cyfire Consulting UG (nachfolgend „Berater“). (2) Der Berater erbringt strategische, betriebswirtschaftliche und organisatorische Beratungsleistungen. Schwerpunkte sind die Corporate Architecture (z. B. Holding-Konzepte), Global Mobility (z. B. Standortberatung Dubai), Legal Operations (Digitalisierung von Kanzleien) sowie das Projektmanagement an der Schnittstelle zu Fachberatern. (3) Sitz der Gesellschaft ist Berlin

§ 2 Rechtsnatur des Vertrages (Dienstvertrag)

(1) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, handelt es sich um einen Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB. (2) Ein konkreter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. die tatsächliche Erteilung einer Lizenz oder eine garantierte Steuerersparnis durch eine Holding) wird nicht geschuldet. Der Berater schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Beratungsleistung.

§ 3 Abgrenzung zur Rechts- und Steuerberatung & „Messenger“-Status

(1) Der Berater erbringt keine eigenständige Rechtsberatung nach dem RDG oder Steuerberatung nach dem StBerG. (2) Konstellation Cyfire Rechtsanwaltsgesellschaft: Der Berater fungiert als strategischer Koordinator. In Bezug auf juristische Dokumente oder Einschätzungen, die von der Cyfire Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt wurden, handelt der Berater gegenüber dem Auftraggeber lediglich als Erklärungsbote oder Informationsvermittler. (3) Die juristische Prüfung und Freigabe erfolgt ausschließlich durch die Kooperationskanzlei. Ein Beratungsfehler im juristischen Bereich ist direkt gegenüber dem rechtlich prüfenden Berufsträger geltend zu machen; eine Haftung des Beraters für die inhaltliche Richtigkeit dieser „Botschaften“ ist ausgeschlossen.

§ 4 Mitwirkungspflichten und Informationshoheit

(1) Der Auftraggeber ist zur umfassenden Mitwirkung verpflichtet. Er hat alle Informationen, die für die Strukturierung (insb. bei Auslandssachverhalten wie Dubai) relevant sind, proaktiv und vollständig mitzuteilen. (2) Der Berater darf die vom Auftraggeber erteilten Informationen als richtig und vollständig voraussetzen und ist nicht zur eigenen Nachforschung verpflichtet.

§ 5 Honorar, Auslagen und Vorschuss

(1) Es gelten die einzelvertraglich vereinbarten Honorarsätze. (2) Bei Auslandsberatungen (Dubai) anfallende Reisekosten, lokale Gebühren oder Honorare für Partner vor Ort werden gesondert in Rechnung gestellt. (3) Der Berater ist berechtigt, vor Beginn der Tätigkeit eine angemessene Anzahlung (Vorschuss) zu verlangen.

§ 6 Haftungsbeschränkung (Business-Standard)

(1) Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) betreffen. (2) Die Haftung ist summenmäßig auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung des Beraters. (3) Ansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Beratungsleistung.

§ 7 Urheberrecht und Vertraulichkeit

(1) Konzepte, Strategiepapiere und Strukturdiagramme der Cyfire Consulting UG sind urheberrechtlich geschützt und nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. (2) Eine Weitergabe an Dritte (insb. Konkurrenzunternehmen) ist strikt untersagt.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Beraters, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.